- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Cordula
Deitmerg
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
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Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- c.deitmerg@eslohe.de
Susanne
Heinemann
- s.heinemann@eslohe.de
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Schulte
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Auskunftssperre im Melderegister
Eine Auskunftssperre kann nur eingerichtet bzw. verlängert werden, wenn nach strenger Prüfung tatsächlich tatbestandsmäßige Merkmale einer Gefahr für den Betroffenen vorliegen. Konkret bedeutet dies, dass die Voraussetzungen für die Eintragung bzw. Verlängerung einer Auskunftssperre nicht nur glaubhaft zu machen, sondern vielmehr nachzuweisen sind.
Personalausweis, evtl. Beweismittel
§ 51 Bundesmeldegesetz (BMG)