Aufgabenbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Tjard
Weische
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
Raum 4
- t.weische@eslohe.de
Gaststättenerlaubnis
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse oder Ausbildungszeugnis
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis
Gaststättengesetz (GastG)
Ihre Ansprechperson
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