Lohnsteuerkarte
Die Zuständigkeit für Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten liegt ab dem 1. Januar 2011 ausschließlich bei den Finanzämtern.
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Die Zuständigkeit für Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten liegt ab dem 1. Januar 2011 ausschließlich bei den Finanzämtern.