- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Cordula
Deitmerg
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- c.deitmerg@eslohe.de
Susanne
Heinemann
- s.heinemann@eslohe.de
Simone
Schulte
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- s.schulte@eslohe.de
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Cordula
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Personalausweis
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen.
Für Personen, die in Eslohe gemeldet sind, ist die Einwohnermeldeabteilung der Gemeinde Eslohe für die Ausstellung des Personalausweises zuständig.
Zum 1. November 2010 ist in ganz Deutschland ein neues Personalausweisgesetz in Kraft getreten. Wenn Sie ab diesem Zeitpunkt einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht.
Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24jährigen Personen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiter der Einwohnermeldeabteilung der Gemeinde Eslohe gern. Die Einwohnermeldeabteilung der Gemeinde Eslohe ist von montags bis freitags vormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags auch nachmittags von 14.00 bis 17.30 Uhr und zusätzlich nach Absprache montags bis mittwochs nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.
Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice des Personalausweisportals (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren
- Bisheriges Ausweisdokument oder aktuelle Urkunde
- biometrietaugliches Lichtbild
- Bei Personen unter 16 Jahren muss die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Das Formular finden Sie hier
- Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Personalausweis selbst abzuholen, füllen Sie bitte eine Vollmacht für die abholende Person aus. Das Formular finden Sie hier
Gesetz über Personalausweise (PAuswG)
Personalausweisgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Personalausweisgesetz NW - PAuswG NW)